Zolldokumente werden beim Grenzübertritt für das Kraftfahrzeug nicht benötigt.
Ein ausländischer Führerschein berechtigt in Österreich ein Jahr lang zum Lenken eines Kraftfahrzeuges; Führerscheine aus allen EWR- und EU-Mitgliedstaaten werden in Österreich anerkannt. Reisende aus anderen Ländern benötigen einen internationalen Führerschein, wenn mit ihrem Heimatland kein diesbezügliches Abkommen besteht; andernfalls genügt eine deutsche Übersetzung des nationalen Führerscheines (Auskunft darüber beim heimischen Automobilclub bzw. beim ÖAMTC oder ARBÖ).
Ausländische Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite das Nationalitätskennzeichen des Heimatstaates führen.
Ausser dem im Tank befindlichen Treibstoff können bei der Einreise noch weitere 10 Liter in einem Reservekanister abgabenfrei mitgeführt werden. Reisende mit Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union können ihr Auto abgabenfrei und formlos für die Dauer von 6 Monaten im EU-Raum zu privaten Zwecken verwenden. Der PKW muss im Anschluss an die Verwendung in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden.
Höchstgeschwindigkeiten (wenn nicht durch Verkehrszeichen anders angezeigt):
PKW und Motorräder:
Wohnmobile bis 3.500 kg:
PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg) Zugfahrzeug bis maximal 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht:
PKW mit Anhänger über 750 kg (Zugfahrzeug und Anhänger zusammen bis maximal 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht):
Autobusse:
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstrassen ist seit 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse Pflicht. Dabei handelt es sich um eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen, die von den Verkehrsteilnehmern bei Stau oder stockendem Verkehr vorausschauend gebildet werden muss und die Einsatzfahrzeugen ein rasches Vorankommen ermöglichen soll. Die Rettungsgasse darf nur von Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Strassen- und Pannendienst benutzt werden. Widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse ist strafbar!
Weitere Informationen zur Rettungsgasse unter www.rettungsgasse.com und www.asfinag.at
Jeder Autofahrer muss ein Verbandspaket, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle auch vorweisen können.
Auf Österreichs Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften gilt Warnwestenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer die Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls beim Betreten der Fahrbahn anlegen müssen. Es handelt sich somit um eine doppelte Verpflichtung, die auch zweifach bestraft werden kann.
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen befördert werden. In PKW und Kombis (auch in sogenannten "Kleinbussen") darf nur mehr 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Grösse entsprechend richtig gesichert sein.
Blutalkoholgrenze 0,5 Promille! Bei Überschreiten dieser Grenze werden Geldstrafen verhängt, unter bestimmten Umständen ist der Entzug des Führerscheins möglich.
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht.
Während des Lenkens darf nur mit Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Die Freisprecheinrichtung muss so montiert sein, dass alle Elemente mit einer Hand bedient werden können und der Lenker in keiner Weise beeinträchtigt ist.
Im Zeitraum von 1. November bis 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mehr dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen oder Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sind. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Strasse durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Weitere Informationen zur Winterausrüstungspflicht unter www.oeamtc.at
Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist in Österreich Pflicht. Es besteht Vignettenpflicht. Motorradfahrer sind verpflichtet, während des Fahrens auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten.
An Tankstellen wird bleifreies Normalbenzin mit 91 Oktan, Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) und Super Plus (bleifreies Benzin mit 98 Oktan) sowie Diesel angeboten. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist in Österreich verboten, für Fahrzeuge ohne Katalysator ist jedoch an den Tankstellen ein Zusatzstoff (Additiv) erhältlich.
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Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht unverzüglich Meldepflicht bei der Polizei; bei Sachschaden nur dann, wenn die gegenseitige Identität nicht nachgewiesen wurde. ÖAMTC und ARBÖ unterhalten rund um die Uhr einen Pannendienst, der von jedem Kraftfahrer in Anspruch genommen werden kann (für Nichtmitglieder gegen Bezahlung).
Verkehrsinformationen aus ganz Österreich sowie auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten werden vom Radiosender Ö3 halbstündlich gemeldet. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern - erfolgt eine sofortige Unterbrechung des Radioprogrammes und eine Durchschaltung in alle anderen ORF-Radiosender.
Rund um die Uhr können Verkehrsmeldungen unter der Telefonnummer 0800 600 601 (gratis für ganz Österreich) abgegeben werden. Mehr Infos: Ö3 Verkehrsservice.
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